Sie können in akuten und lebensbedrohlichen Situationen und besonders im Not- und Nachtdienst sofort zu uns kommen.
Grundsätzlich rechnen wir nach den Vorgaben der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ab.
Außerhalb der „normalen“ Sprechzeiten (Not- und Nachtdienste) berechnen wir eine in der GOT vorgeschriebene Notfallgebühr sowie einen erhöhten Gebührensatz. Dieser darf lt. GOT den 4-fachen
Gebührensatz nicht überschreiten.