Informationen zum Sachkundenachweis – für Hundehalter in Remscheid und Umgebung


Der Sachkundenachweis dient zum Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern, gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW.

 

Als Hundehalter eines "gefährlichen" bzw. eines "großen" Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen.

 

Für welche Hunde benötige ich als Hundehalter in Remscheid einen Sachkundenachweis?

 

Große Hunde:

Hunde, die ausgewachsen ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen (sogenannte 20/40 Hunde).

 

Diese Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet, für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

 

Der Nachweis der Sachkunde kann durch die sog. Sachkundebescheinigung erbracht werden. In der Tierarztpraxis Remscheid-Süd ist Dr. Eva-Köhn-Voelkel von der Tierärztekammer Nordrhein benannt worden, die Prüfung zur Sachkunde abnehmen zu dürfen.

 

Wenn Sie als Halter die Sachkundeprüfung – für Ihren Hund – in Remscheid ablegen möchten, können Sie dies, innerhalb der Öffnungszeiten der Tierarztpraxis Remscheid-Süd, jederzeit machen. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin!

 

Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung empfehlen wir Ihnen die Informationen der Tierärztekammer Nordrhein.


Weniger häufig ein Thema, aber auch erforderlich ist die Sachkundeprüfung ausserdem für folgende Hunde:

 

Gefährliche Hunde:

Vom Gesetzgeber wird der Sachkundenachweis von Haltern sogenannter "gefährlicher Hunde" verlangt.

Darunter fallen Hunde der Rassen: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

 

Hunde bestimmter Rassen:

Auch von Hundehaltern sogenannter "bestimmter Rassen" wird der Nachkundenachweis verlangt.

Dazu zählen Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

 

Kontaktieren Sie für diese Rassen bitte Ihr regional zuständiges Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.


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